Hüttenordnung
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Hüttenordnung

Hüttenordnung

Die Benutzung der Hütte dient zum Zwecke der Erholung.

Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Hptte sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln sowie für Sauberkeit und Ordnung in der Hütte und deren Außenanlagen mit zu sorgen.

In der gesamten Hütte gilt ein Rauchverbot. Rauchen Sie deshalb nur im Freien und nutzen Sie die dafür vorgesehenen Aschenbecher,

Das Betreten der Innenräume ist nur in Haus- oder Hüttenschuhen gestattet,
Straßenschuhe sind im Vorraum abzulegen.

Die Öfen sind nach Benutzung zu reinigen. Details hierzu siehe “Verlassen der Hütte”

Die Hütte ist im gründlich gereinigtem Zustand zu verlassen. Die Böden sind dabei stets unabhängig von der Aufenthaltsdauer zu wischen.

Alle Fenster und Läden sind zu schließen. Die Innentüren bleiben geöffnet

Lebensmittel und der Müll sind ausnahmslos mitzunehmen.

Von Oktober bis April sind Frostsicherungsmaßnahmen nach Anleitung durchzuführen.

Der Schlüssel, sowie die vollständigen Abrechnungsunterlagen, sind unverzüglich abzugeben.

Alle Beschädigungen sind umgehend zu melden.  Für Schäden haftet der
Verursacher.

Die jahreszeitlich unterschiedlichen Anleitungen zur “Inbetriebnahme” bzw. zum “Verlassen” der Hütte sind unverbindlich und exakt einzuhalten.

Die Hüttengemeinschaft übernimmt für Unfälle keine Haftung.  Räum.- und Streupflicht
liegt beim Nutzer.

Mit dem Aufenthalt erkennt jeder Benutzer diese Hüttenordnung an.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung festgestellt werden, wird die
Hüttengemeinschaft einen Verweis bzw. ein Hüttenverbot aussprechen.

Hüttengemeinschaft der Sanitätskameraden Steppach GbR

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